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Von: Karl-Heinz Grziwa charlie.grziwa@ngi.de Datum: 27. November 2022 um 23:55:00 MEZ An: Helena Eichlinger helena@eichlinger-architekten.de Betreff: Aw: [Mitglieder] Erbauseinandersetzung
Hallo Helena,
das hört sich ja alles sehr vielversprechend an. Gott sei Dank. Meine Anwältin sagt, sie kann die Gegenseite schon hinhalten und hat die auch um 1 Woche Geduld gebeten. Aber wir müssen halt demnächst irgendetwas bieten. Das kann auch nur ein unfergites Konzept sein, womit die sehen, dass wir uns etwas überlegen und daran arbeiten.
Der gegnerische Anwalt kann die Auseinandersetzung und die Ausbezahlung einfordern und dazu rechtliche Schritte einleiten. Eine Teilversteigerung würde aber durchaus lange dauern. Das Problem wäre aber dann, dass man nicht mehr frei verkaufen kann, sondern nur noch in die Versteigerung einsteigen könnte. Das ist für alle sehr schlecht.
Das mit der Werteinschätzung sehe ich genau wie Du. Da wir ja 2019 von meinem Bruder nichts geerbt haben, hängt ein jetziger Verkauf nicht von dem damals ermittelten Bodenrichtwert ab. Aber da die Zinsen so hoch geschossen sind, sind für die Bauträger die Kerdite nicht mehr zu bedienen, was natürlich jetzt auf die Kaufpreise drückt. Andererseits kann der Bodenrichtwert hier aber von 2019 bis heute trotzdem nochmal enorm gestiegen sein. Das wissen wir halt nicht. Und ich kenne den rechtlichen Sachverhalt nicht. Vielleicht kannst Du da mal recherchieren. Vielen Dank für Deine / Eure Mühe.
Liebe Grüße
Charlie
Am 24.11.2022 um 15:21 schrieb Helena Eichlinger:
Lieber Charlie,
Wir wollten uns eh schon bei dir melden. Waren am Wochenende mit unserer Hausprojektgruppe in Kochel am See für gemeinsame Workshops und Zeit und haben auch über euer Grundstück gesprochen.
Die Stiftung trias hatte uns ja gebeten, eine erste grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen und uns dafür eine Tabelle geschickt. David hat sich da dran gesetzt und der Stiftung diese zurückgeschickt. Jetzt warten wir auf deren Antwort.
Ich möchte mich kommende Woche nochmal mit dem Bebauungsszenario beschäftigen; für die Wirtschaftlichkeitsberechnung haben wir erstmal mit einer Annahme von zusätzlichen 1.300m2 BGF gerechnet und das Bestandsgebäude außer Acht gelassen.
Das kann aber später nochmal angepasst werden - also inwiefern das saniert/erweitert werden könnte. Es wäre dafür wahrscheinlich ein bisschen Absprache mit euch notwendig.
Generell kann man sagen, dass alle Gruppenmitglieder das Projekt sehr interessant finden und wir das unbedingt weiterverfolgen wollen. Ich denke, wir sollten bald einen Termin ausmachen und uns treffen, um mal durch die Finanzen zu gehen und mögliche Rechtskonstrukte zu besprechen und ggfls zu vergleichen. Kommenden Dienstag haben wir wieder Sitzung von 19-21 Uhr in der Bergmannstraße 26. Vielleicht haben wir auch bis dahin schon Rückmeldung von der Trias.
Kannst du uns denn mitteilen, wie es so ungefähr um deinen zeitlichen Horizont bezüglich einer Entscheidung steht? Und was bedeutet das genau mit dem Anwalt. Was könnte er demnächst fordern?
Übrigens habe ich auch nochmal mit meinem Vater gesprochen, weil ich skeptisch war gegenüber des am Bodenrichtwert 2019 gemessenen Betrags, den du deiner Schwägerin ausbezahlen müsstest. Warum sollte denn dafür der Zeitpunkt des Erbfalls gelten? Meines Erachtens wurde sie 2019 zwar die rechtmäßige Allein-Erbin deines Bruders und ist es bis heute. Eine Auszahlung hängt aber doch mit dem Akt des „Erbens“ im Jahr 2019 gar nicht zusammen, sondern ist eine gesonderte Entscheidung, die zu einem anderen Zeitpunkt getroffen wird (also beispielsweise zum Verkauf an eine Externe Instanz wie die Trias) ... Oder?
Falls du weitere Fragen hast, kannst du mich auch gerne mal anrufen.
Lieben Gruß! Helena. ____________________________ HELENA EICHLINGER Dipl.-Ing. Architektin Bergmannstraße 26 D-80339 München mobil 0178 45 31 693 eichlinger-architekten.de
Am 24.11.2022 um 14:02 schrieb Karl-Heinz Grziwa charlie.grziwa@ngi.de:
Hallo Helena, kannst Du schon etwas dazu sagen, ob eine Lösung für unser Problem in Sicht ist? Ich will Dich keinesfalls drängen, aber der gegnerische Anwalt fängt an, mit den Füßen zu scharren. Unsere Anwältin hält ihn sowieso weiter hin, aber ich weiß halt nicht, wie lange die noch still halten. Wenn’s halt um Geld geht, werden alle gierig. Das kennt man ja leider nur zu Genüge. Vielen Dank für Deine Mühe. Liebe Grüße Charlie Von: Helena Eichlinger helena@eichlinger-architekten.de Gesendet: Donnerstag, 10. November 2022 14:44 An: Karl-Heinz Grziwa charlie.grziwa@ngi.de Betreff: Re: [Mitglieder] Re: Erbauseinandersetzung Lieber charlie! Könnten wir am Samstag um 12:30 nochmal bei euch vorbeischauen? Wir kämen mit ca 3-4 Leuten. Müssen aber nicht ins Haus… es geht eher darum das Grundstück mal bei Tageslicht zu sehen. Und euch die anderen Gruppenmitglieder vorzustellen. Evtl würde ich auch meinen Vater mitbringen, weil der auch viel bauliches Know-how hat und seine Einschätzung der Lage auch wertvoll wäre. Lieben Gruß! Helena.
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Am 08.11.2022 um 11:54 schrieb Helena Eichlinger helena@eichlinger-architekten.de:
Lieber Charlie, vielen Dank dir. Schonmal gut, zu wissen, was der Nachbar vorhat. Ich habe auch bereits beim Geoportal München den Bebauungsplan gefunden. (siehe anbei) Darin sieht mann, dass der Nachbar also genau die Fläche bebauen möchte, die der Bebauungsplan ermöglicht. Ich werde das Ganze demnächst mal in mein CAD-Programm spielen und ein bisschen herumprobieren und mir die Flächen und Maße anschauen. David hat auch schon ein paar Kostenrechnungen gemacht. Wir melden uns bald bei euch. Bis dahin erstmal lieben Gruß! Helena. ____________________________ HELENA EICHLINGER Dipl.-Ing. Architektin Bergmannstraße 26 D-80339 München mobil 0178 45 31 693 eichlinger-architekten.de
Am 07.11.2022 um 19:50 schrieb Karl-Heinz Grziwa charlie.grziwa@ngi.de: Hallo Helena, wie besprochen sende ich Dir im Anhang einen Lageplan meines Grundstückes und die Pläne des Bauvorhabens des Nachbarn. Es handelt sich um das Grundstück Nr. 386 im Lageplan. Da sieht man auch ganz gut die Größenverhältnisse. Bei mir (Nr. 440) sind es 1630 m2 zum Vergleich. Ich hatte gestern Abend leider einen Tippfehler in Deiner Email-Adresse. Die Corona-Demenz... :-) Der Baum - es handelt sich um eine europäische Walnuß - feht in seinem Plan gänzlich, der 4. (Stell)Platz ist nur im Plan eingezeichnet und der Kinderspielplatz soll laut Plan ca. 92 m2 haben. Das auf diesem kleinen Grundstück? Mit Anna Grziwa meint übrigens der Bauherr nicht meine Frau sondern meine Schwägerin. Ich dachte immer, sie würde Elisabeth heißen. Zumindest riefen wir sie alle so, auch mein Bruder. Meine Frau heißt Birgit. Vielen Dank für Deine Mühe und liebe Grüße Charlie Grziwa <CCF_000016.pdf>